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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1. Allgemeines:

Allen Geschäftsabschlüssen liegen die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang als vom Käufer anerkannt.

§ 2. Zahlung:

1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug in EURO zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Bei sofortigem Bankeinzug wird ein Skonto von 3% gewährt. Bei neuen Geschäftsabschlüssen kann Vorauszahlung verlangt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder er seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 3. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. 2)Die Ware bleibt bis zur vollsten Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

§ 4. Liefer- und Leistungszeit:

1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

§ 5. Abnahmeverzug:

1) Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Verkäufer die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht dem Verkäufer auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz. zu verlangen.

2) Nimmt der Käufer die Lieferung nicht innerhalb des vereinbarten Termins oder nach avisiertem Versand vollständig ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist er berechtigt, die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

§ 6. Beanstandungen:

1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen.

2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Eine Mängelrüge hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

3) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsfrist des Käufers Ersatz oder bessert nach.

4) Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Monaten, nach dem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, beim Verkäufer eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Lederwarenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind.

5) Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farbe sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Verkäufer nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.

§ 7. Haftungsbeschränkung:

Schadensansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8. Urheberrecht:

1) Der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung dafür, daß durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Muster usw. nicht Rechte Dritter verletzt werden.

2) Vom Verkäufer hergestellte Musterskizzen, Entwürfe bleiben sein Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt noch vervielfältigt noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden.

§ 9. Versand:

Der Versand erfolgt in der Regel über den von der Lieferfirma bestellten Spediteur. Die Lieferungen im Inland erfolgen ab EURO 500,00 Auftragswert Versandkosten frei.

Eine Erstbestellung liefern wir ab einem Warenwert von 150,- € aus.

Jede weitere Bestellung liefern wir ab 50,00 € aus.

Sollte der Warenwert unter 50,00 € liegen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € netto.

Versandkosten bis 500,00 € Warenwert:

• Deutschland: 8,90 € netto pro Paket

• Österreich: 12,90 € netto pro Paket

• Benelux: 12,90 € netto pro Paket

• Schweiz: 20,- € Zollbeschau durch DPD werden von APC-NCC weiter berechnet. Lieferung ab Werk EXW. d.h. Versandkosten, Transport und Steuer trägt der Empfänger der Ware

• Andere Länder: bitte Anfragen da die Versandkosten vom Land und Gewicht abhängig sind

Versandkosten über 500,00 € Warenwert:

• Deutschland und Österreich Versandkosten frei

• Benelux: 11,90 € netto pro Paket

• Schweiz: 20,- € Zollbeschau durch DPD werden von APC-NCC weiter berechnet. Lieferung DAF, frei deutsche Grenze, Transportkosten ab Grenze, Zoll und Steuer trägt der Empfänger der Ware.

• Andere Länder: bitte Anfragen da die Versandkosten vom Land und Gewicht abhängig sind

Expresskosten oder besondere Versandformen wie Inselzuschlag, Eilpakete usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verpackung ist frei, sofern keine besondere Verpackung vom Auftraggeber gewünscht wird. Werden vom Auftraggeber besondere Verpackungsformen oder Verpackungseinheiten gewünscht, so werden diese zum Selbstkostenpreis dem Auftraggeber berechnet.

§ 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:

1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten

Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist Obernburg a. M. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.